Ältere Registrierung sticht spätere Marke
März 14th, 2009In Domainerkreisen wird immer wieder diskutiert, ob man zur Herausgabe einer Domain verpflichtet ist, wenn später jemand eine gleichlautende Marke auf den Namen anmeldet. Bereits am 19. Februar hat der BGH abschließend entschieden, dass der Domaininhaber nicht zur Herausgabe der Domain verpflichtet werden kann, er es aber unterlassen muss, die geschützten Dienstleistungen des Markeninhabers unter der Domain anzubieten.
